RECHTSORDNUNG
Die DEUTSCHE HANSE arbeitet in Deutschland im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung, im Baltikum im Rahmen der dort bestehenden Rechtsordnungen.
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Der "Verfassungsauftrag des Grundgesetzes" ist also die Schaffung einer Neuen Verfassung, hieran möchte die DEUTSCHE HANSE mitarbeiten. Die Neue Verfassung ist ohne Vorgaben, kann also "vorgabefrei" vom Deutschen Volk beschlossen werden. Sicherlich müssen 90% der Bestimmungen geändert werden, aber 10% können auch übernommen werden.
Die DEUTSCHE HANSE sollte Bestandteil der Neuen Verfassung sein, mit Aufgaben z.B. im Bereich des Außenhandels.
Vorher wäre z.B. ein Beitritt der Hansestädte und der BD zur DEUTSCHEN HANSE sinnvoll: Beitrittsformular ausfüllen, Unterschriften, Siegel, Beitrittsanträge werden wohlwollend bearbeitet.
Mit dem Beitritt erhält die DEUTSCHE HANSE die Möglichkeit die aktuelle Rechtsordnung humaner und demokratischer zu gestalten.
Die DEUTSCHE HANSE bekennt sich zur Einhaltung und Umsetzung (z.B. der Volksabstimmungen) des Grundgesetzes, und auch schon zur Einhaltung und Umsetzung der Neuen Deutschen Verfassung gemäß Artikel 146 Grundgesetz, zur Mitwirkung an der Verfassung und der Übernahme von Verfassungsaufgaben, soweit möglich und nötig.
Wenn in der Neuen Verfassung ein Imperium und ein Imperator vorgesehen ist, wird dieser von der DEUTSCHEN HANSE nach Kräften bei der Wahrnehmung seiner verfassungsrechtlichen Aufgaben unterstützt werden.